Aktenvernichtung sicher und komfortabel mit REISSWOLF.
Zertifizierte Vernichtung Ihrer Dokumente nach höchsten Datenschutzstandards – inklusive Recycling.
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Sie legen das Serviceintervall fest – wir übernehmen den Behältertausch und die datenschutzkonforme, zertifizierte Vernichtung Ihrer Unterlagen. Dabei wählen Sie zwischen einem regelmäßigem Behältertausch zum monatlichen Festpreis oder einer einmaligen Beauftragung. Abschließend erhalten Sie ein Zertifikat nach ISO/IEC 21964 (früher DIN 66399).
Ihr Bedarf entscheidet: regelmäßiger Behältertausch oder einmalige Abholung?
Legen Sie Behältergröße, Standort und Abholungsintervalle fest, direkt im Onlineshop, per Kontaktformular oder mit unserem Service-Team.
Wir liefern Ihre Sicherheitsbehälter bis zum festgelegten Standort an. Jetzt können Sie zu entsorgende Dokumente einwerfen.
Wir übernehmen Tausch und Leerung der Sicherheitsbehälter in einer nahtlosen Sicherheitskette.
Die Vernichtung der Dokumente erfolgt fachgerecht gemäß ISO/IEC 21964 (früher DIN 66399).
Sie erhalten für jede Leerung die entsprechende Dokumentation und ein digitales Vernichtungszertifikat.
Legen Sie Behältergröße, Standort und Abholungsintervalle fest, direkt im Onlineshop, per Kontaktformular oder mit unserem Service-Team.
Wir liefern Ihre Sicherheitsbehälter an. Jetzt können Sie zu entsorgende Dokumente einwerfen.
Wir übernehmen die Abholung & Leerung der Sicherheitsbehälter in einer nahtlosen Sicherheitskette.
Die Vernichtung der Dokumente erfolgt fachgerecht gemäß ISO/IEC 21964 (früher DIN 66399).
Sie erhalten ein Zertifikat über die ordnungsgemäße und datenschutzkonforme Vernichtung der Dokumente.
Sie wollen Ordnung ins Büro bringen und Archivräume aufräumen, wissen aber nicht, wie viele Container Sie benötigen? Dann sprechen Sie direkt mit uns. Unser Service-Team berät Sie persönlich und findet mit Ihnen gemeinsam Lösungen, die perfekt zu Ihrem Unternehmen und Projekt passen.
Sie erhalten ein Zertifikat über die datenschutzkonforme Aktenvernichtung.
Unsere Preise sind transparent, planbar und immer an Ihrem tatsächlichen Bedarf orientiert.
Wir stärken die Kreislaufwirtschaft und recyceln Papier mit regionalen Partnern.
Wir bieten Ihnen für jeden definierten Schutzbedarf die optimale Lösung.
Wir verarbeiten Ihr Material nach höchsten Standards, datenschutzkonform und ISO/IEC-zertifiziert.
Wählen Sie je nach Bedarf flexibel aus verschiedenen Behältergrößen aus.
Für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen aus unterschiedlichsten Branchen vernichten wir bundesweit rund 12.000 Tonnen Akten und Dokumente pro Jahr.
Sie haben die schutzbedürftigen Dokumente, wir haben die Sicherheitsbehälter. Alle Unterlagen, die Sie sicher und datenschutzkonform vernichten lassen wollen, werfen Sie einfach in die bereitgestellten Sicherheitsbehälter ein. Je nach anfallender Menge können Sie bei REISSWOLF aus drei Sicherheitsbehältern wählen. Die Aufbewahrungsfristen geben zudem Aufschluss darüber, wann Sie welche Unterlagen vernichten lassen dürfen.
Die ISO/IEC 21964 (früher DIN 66399) bildet die Grundlage für die sichere und datenschutzkonforme Vernichtung von Akten und anderen Datenträgern. Sie legt fest, welche Anforderungen bei der Sammlung, dem Transport und der Vernichtung schützenswerter Informationen zu berücksichtigen sind.
Für die sichere Aktenvernichtung definiert die Norm drei Faktoren:
Für Papier werden die Sicherheitsstufen beispielsweise mit P-1 bis P-7 bezeichnet. Je höher die Sicherheitsstufe, desto stärker der Grad der Dokumentenzerkleinerung. REISSWOLF übernimmt die sichere Sammlung, den geschützten Transport und die zertifizierte Vernichtung Ihrer Dokumente entsprechend der vereinbarten Schutzklasse und Sicherheitsstufe.
Nachhaltiges Handeln ist fester Bestandteil unserer Unternehmensstrategie. Mit unserem nach ISO 14001:2015 zertifizierten Umweltmanagementsystem reduzieren wir Umweltrisiken und verbessern fortlaufend unsere ökologischen Leistungen. In der Region Hamburg und Umgebung können Sie die Aktenvernichtung jetzt auch als Option „Green Plus” bestellen. Die Anlieferung, Leerung oder Tausch der Sicherheitsbehälter erfolgt dann mit einem E-LKW.
Im Hamburger Umkreis steht Ihnen auch die Option der Selbstanlieferung im Onlineshop zur Verfügung. Wählen Sie aus, mit welcher Fahrzeuggröße Sie Unterlagen für die Aktenvernichtung anliefern, zahlen Sie direkt online und bringen Sie die Mappen, Ordner und Dokumentenkartons ganz bequem während unserer Anlieferungszeiten bei REISSWOLF vorbei.
Wie funktioniert Aktenvernichtung?
Die Aktenvernichtung von REISSWOLF ist ein diskreter, störungsfreier und planungssicherer Service. Beauftragen Sie uns einfach und bequem über unseren Onlineshop oder treten Sie über das Kontaktformular mit uns in Verbindung. Wir organisieren die Lieferung der benötigten Sicherheitsbehälter. Sie befüllen die Behälter mit Ihren Akten, bei Einmalaufträgen übernehmen wir das auch gerne per Sofortbefüllung für Sie. Haben Sie sich für einen regelmäßigen Service entschieden, holt unsere Logistik die Container im vereinbarten Leerungszyklus wieder ab und transportiert Ihre Daten zugriffssicher in einer nahtlosen Sicherheitskette zur nächsten Niederlassung. Auf Wunsch setzen wir dabei auf unsere E-Flotte, die mit Ökostrom betrieben wird. In unseren Standorten erfolgt die ISO-zertifizierte Vernichtung Ihrer Akten. Sobald dieser Prozess erfolgreich abgeschlossen ist, erhalten Sie von uns ein digitales Zertifikat. Anschließend werden die Materialien der Kreislaufwirtschaft zugeführt.
Was kostet Aktenvernichtung?
Die Aktenvernichtung von REISSWOLF mit regelmäßiger Abholung der Sicherheitsbehälter ist bereits ab 23,36 Euro pro Monat* erhältlich. Die einmalige Aktenvernichtung ist ab 90,06 Euro** möglich. Sie planen ein größeres Projekt? Dann kontaktieren Sie gerne unseren Vertrieb, um ein individuelles Angebot zu erhalten.
*Bei Buchung Standard+, 1x 70 Liter Sicherheitsbehälter, Leerung alle 12 Wochen, 3 Jahre Vertragslaufzeit, zzgl. MwSt.
**Bei Buchung Standard+, 1x 240 Liter Sicherheitsbehälter, exkl. Behältermiete, zzgl. MwSt.
Wann dürfen Akten vernichtet werden?
Akten und anderweitige Unterlagen dürfen erst dann vernichtet werden, wenn die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind. Diese Fristen richten sich nach dem jeweiligen Dokumententyp. Erst nach Ablauf dieser Zeit dürfen die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet werden.
Wie lange muss man Unterlagen aufbewahren?
Mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem ein Dokument erstellt wurde, beginnt die gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Je nach Dokument gelten unterschiedliche Fristen. Viele Dokumente wie Angebotsunterlagen oder Betriebsprüfungsunterlagen müssen nur sechs Jahre aufbewahrt werden. Andere Unterlagen wie Gewinn- und Verlustrechnungen oder Gutachten müssen zehn Jahre archiviert werden.
Was ist der Unterschied zwischen regelmäßiger und einmaliger Aktenvernichtung?
Die regelmäßige Aktenvernichtung eignet sich, wenn laufend Dokumente anfallen – etwa im Tagesgeschäft mit Rechnungen, Korrespondenz oder Personalunterlagen. Wir stellen einen oder mehrere Sicherheitsbehälter dauerhaft bei Ihnen auf, tauschen ihn im festgelegten Intervall und vernichten den Inhalt datenschutzkonform. Der Ablauf ist planbar und läuft zum monatlichen Festpreis.
Die einmalige Aktenvernichtung eignet sich, wenn einmalig größere Mengen anfallen – zum Beispiel bei einer Archivauflösung, einem Umzug oder nach Ablauf von Aufbewahrungsfristen. Sie beauftragen die Abholung bei Bedarf. Die Behälter sind bis zu 14 Tage bei Ihnen vor Ort befüllbar, danach holen wir sie ab und vernichten den Inhalt datenschutzkonform. Auf Wunsch ist auch die Sofortbefüllung direkt bei Ihnen vor Ort möglich.
In beiden Fällen erhalten Sie ein Vernichtungszertifikat nach ISO/IEC 21964 (früher DIN 66399).
Welche Dokumente sollten laut Datenschutz geschreddert werden?
Grundsätzlich müssen alle Unterlagen vernichtet werden, die personenbezogene oder vertrauliche Daten enthalten. Dazu zählen zum Beispiel Personalakten, Bewerbungsunterlagen und Lohnabrechnungen, Kunden- und Patientendaten, Verträge, Rechnungen und Kontoauszüge, Steuerunterlagen und Buchhaltungsbelege, Schriftverkehr mit sensiblen Informationen. Auch Dokumente, die nicht mehr benötigt, aber gesetzlich aufbewahrungspflichtig waren, können nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen datenschutzkonform vernichtet werden – gemäß der DSGVO und nach den Leistungsstandards der ISO/IEC 21964 (früher DIN 66399).
Was passiert mit dem geschredderten Papier?
Die nicht mehr benötigte Papierunterlagen werden einem optimierten Recyclingprozess zugeführt, der nur mit langjährigen Qualitätspartnern in der jeweiligen Region erfolgt. REISSWOLF verbringt keine geschredderten Papierballen nach Indien oder China.
Dürfen Ordner vollständig inkl. Ringmechanik in die Vernichtung gegeben werden?
Ordner können Sie vollständig inkl. Ringmechanik bei REISSWOLF in die Aktenvernichtung geben. Es ist nicht nötig, Papierseiten auszuheften oder Trennblätter und Klammern zu entfernen. Übergeben Sie uns gerne vollständige Ordner, wir erledigen den Rest.
Welche Schutzklasse benötige ich für die Aktenvernichtung?
Die passende Schutzklasse für die Aktenvernichtung legen Sie fest, je nachdem wie vertraulich die Informationen sind und welche Folgen ein unbefugter Zugriff hätte:
Für viele vertrauliche Geschäftsunterlagen und personenbezogene Daten kommt Schutzklasse 2 infrage. Welche Sicherheitsstufe zusätzlich erforderlich ist, hängt davon ab, wie stark die Akten bei der Vernichtung zerkleinert werden sollen.
Schutzklassen und Sicherheitsstufen nach ISO/IEC 21964 im Überblick
Welche Sicherheitsstufe benötige ich für die Aktenvernichtung?
Die Sicherheitsstufe legt fest, wie stark Akten bei der Vernichtung zerkleinert werden müssen. Für Papier reichen die Sicherheitsstufen von P-1 bis P-7. Je höher die Stufe, desto kleiner sind die entstehenden Partikel und desto schwieriger lassen sich die Informationen wiederherstellen.
Für vertrauliche Geschäftsunterlagen sind häufig P-3 oder P-4 relevant:
Für geheim zu haltende oder außergewöhnlich sensible Informationen kann die Sicherheitsstufe P-5 oder höher erforderlich sein. Welche Sicherheitsstufe konkret für Sie und Ihre Unterlagen geeignet ist, hängt vom Schutzbedarf und von der Materialart ab.
Müssen Berufsgeheimnistragende bei der Aktenvernichtung mehr beachten?
Berufsgeheimnistragende müssen beim Datenschutz neben der DSGVO auch §203 des Strafgesetzbuches (StGB)„Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart, das ihm als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker (…), Berufspsychologe (…), Rechtsanwalt, (…) Notar, (…) Wirtschaftsprüfer, (…) Steuerberater (…), Angehörigen eines Unternehmens der privaten Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherung (…) anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft." zur Offenbarung von Privatgeheimnissen befolgen. Angehörige bestimmter Berufsgruppen sollten schriftlich dokumentierte Geheimnisse folglich nach Schutzklasse 3 und mindestens Sicherheitsstufe P-4 nach ISO/IEC 21964 (früher DIN 66399) vernichten lassen.