Rund ein Jahr ist vergangen, seit die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten ist. Bis zum 25. Mai 2020 soll es einen Bericht zur Bewertung und Überprüfung der Verordnung geben.
Schaut man sich Meldungen zu bislang verhängten Bußgeldbescheiden an, lässt sich eins erkennen: Einen einheitlichen Umgang mit möglichen DSGVO-Bußgeldern gibt es derzeit weder innerhalb Europas noch innerhalb Deutschlands.
In Deutschland reicht der Stand der Umsetzung durch die Aufsichtsbehörden von gar keinen Bußgeldverfahren in vielen Bundesländern, über eine zurückhaltende Übergangsphase, wie beispielsweise in Bayern, bis hin zu 33 verhängten Bußgeldern allein in Nordrhein-Westfalen.
Wirft man einen Blick auf die EU-Nachbarstaaten, steht eindeutig Frankreich mit einem verhängten Bußgeld in Höhe von 50 Millionen an der Spitze.
Aber es bleibt ja noch ein weiteres Jahr bis zum offiziellen Bericht zur Verordnung. Dennoch wollen wir die Halbzeit für einen intensiven Blick auf dieses Thema nutzen.
Im Webinar am 8. Mai 2019 geht deshalb unsere externe Datenschutzbeauftrage, Frau Ines Krumrei, der Frage auf den Grund: Wie ist der aktuelle Stand der Prüfungen durch die Aufsichtsbehörden?
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