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Daten. Leben.

Rechte & Pflichten von Arbeitgebern gegenüber Mitarbeitern nach Reisen aus Risikogebieten

Der Umgang mit Reiserückkehrern aus Risikogebieten ist zurzeit vorrangiges Thema, wenn es um die Corona-Pandemie geht. Der Grund sind die wieder steigenden Infektionszahlen und neueste Erkenntnisse über die Spätfolgen einer Covid-19-Erkrankung.

Aus diesem Grund hat die Handelskammer Hamburg eine Eindämmungsverordnung herausgegeben, die in dieser Form bis 31. August 2020 gilt und darin die Rechte & Pflichten von Arbeitgebern* gegenüber ihren Arbeitnehmern* klar benennt.

Demnach sind Mitarbeiter*, die in Risikogebieten reisen verpflichtet, ihre Arbeitgeber* darüber – idealer Weise bereits vor Reiseantritt – zu informieren. Zudem müssen sie sich nach Rückkehr in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben, es sein denn, sie können ein negatives Testergebnis vorlegen. Für diese Zeit können verbliebene Urlaubstage genommen werden, wenn man keinen Gehaltsausfall möchte, oder ggf. ein Homeoffice-Arbeitsplatz genutzt werden.
Arbeitgeber* sind wiederum verpflichtet, ihre Mitarbeiter* bei der Einhaltung der Quarantänepflicht zu unterstützen und zugleich die restlichen Arbeitnehmer* zu schützen – können also auch eine Quarantänezeit verbindlich einfordern. Das Arbeiten im Homeoffice hat sich in den letzten Monaten für viele Unternehmen und Arbeitnehmer* bewährt und oftmals sogar fest etabliert.
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*w/m/d

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