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Widerspruch gegen DSGVO-Bußgeldbescheide: Welches Gericht ist zuständig?

Von der anfänglichen Zurückhaltung der Aufsichtsbehörden, Bußgelder bei datenschutzrechtlichen Verstößen zu verhängen, ist nicht mehr viel zu spüren und mittlerweile ist klar, für betroffene Unternehmen können die Bußgelder sehr schnell sehr teuer werden.

Es ist daher auch nicht verwunderlich, dass häufig Einspruch gegen die Bescheide eingelegt wird. Erfolgt dieser rechtzeitig, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Zustellung, und in vorgeschriebener Form, wird er zunächst seitens der Behörde geprüft. Beschließt die Behörde dennoch an ihrem Bescheid festzuhalten und betrachtet der widersprechende Betroffene dies unverändert als ungerechtfertigt, wandert das Verfahren vors Gericht.

Doch welches Gericht ist hier eigentlich zuständig?

Obwohl das Datenschutzrecht Teil des Öffentlichen Rechts ist und damit vermeintlich dem Verwaltungsgericht zuzuordnen wäre, gelten laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten. Damit findet das gerichtliche Verfahren entweder vor dem Amts- oder Landesgericht statt. Entscheidend ist die Bußgeldhöhe. Bei Bußgeldern bis 100.000 Euro ist das Amtsgericht zuständig, bei Geldbußen darüber hinaus das Landgericht. Wir hoffen natürlich, dass dieser Fall für Sie nie eintritt.

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*w/m/d
 

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